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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der AGB definiert.
1. Geltungsbereich und Zustandekommen des DienstvertragesDie Angebote und Leistungen von von Klaus Huber (im Folgenden „HEIRATEN IM CHIEMGAU” genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Auftrag kommt durch Unterzeichnung des Antrages zustande.
2. Art und Umfang der Dienstleistung
HEIRATEN IM CHIEMGAU erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. HEIRATEN IM CHIEMGAU erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik. Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Dienstvertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner.
3. Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird HEIRATEN IM CHIEMGAU bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4. Vergütung
Ein im Dienstvertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist HEIRATEN IM CHIEMGAU berechtigt, Verzugszinsen i.H.v.
5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG p.a. zu verlangen.
HEIRATEN IM CHIEMGAU kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht aus den ihm obliegenden Leistungen geltend machen, wenn sich dieser mit Zahlung der geschuldeten Entgelte im Verzug befindet und HEIRATEN IM CHIEMGAU den Auftraggeber unter Fristsetzung gemahnt hat und auf die Folgen der Kündigung und das Zurückbehaltungsrecht hingewiesen hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch HEIRATEN IM CHIEMGAU bleibt vorbehalten.
6. Qualitative Leistungsstörung
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat HEIRATEN IM CHIEMGAU dies zu vertreten, so ist HEIRATEN IM CHIEMGAU verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von HEIRATEN IM CHIEMGAU zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
7. Schutzrechtsverletzung
HEIRATEN IM CHIEMGAU haftet nicht für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte im Hinblick auf die Veröffentlichung im Internet. Der Auftraggeber übernimmt hierfür die alleinige Verantwortung.
8. Änderung der Dienstleistung
Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von HEIRATEN IM CHIEMGAU verlangen, es sei denn, dies ist für HEIRATEN IM CHIEMGAU unzumutbar.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass HEIRATEN IM CHIEMGAU alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Auftraggeber und HEIRATEN IM CHIEMGAU sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
10. Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform*, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
13. Gerichtsstandsvereinbarung
Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von HEIRATEN IM CHIEMGAU als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. HEIRATEN IM CHIEMGAU ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Begriffsbestimmungen:
CISG
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods).
Datensicherung
Ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme, einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
Datenverlust
Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten. Materialaufwand Aufwendungen von HEIRATEN IM CHIEMGAU für den Gebrauch und Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie sonstige Erzeugnisse im Rahmen der Leistungserbringung.
Schriftform
Gemäß BGB §§ 126, 126a, 126b, 127 sowie einfache elektronische Form.
Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte.
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods).
Datensicherung
Ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme, einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
Datenverlust
Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten. Materialaufwand Aufwendungen von HEIRATEN IM CHIEMGAU für den Gebrauch und Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie sonstige Erzeugnisse im Rahmen der Leistungserbringung.
Schriftform
Gemäß BGB §§ 126, 126a, 126b, 127 sowie einfache elektronische Form.
Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte.